Mit dem Frühjahr kommt die Zeit des Aufräumens, Reinmachens und Umbauens. Ein Teil der Kosten für Handwerker, Gärtner und Haushaltshilfen kann steuerlich geltend gemacht werden. Wer seine Wohnung oder sein Haus auf Vordermann bringen möchte, profitiert das ganze Jahr über von steuerlichen Boni. Voraussetzung ist lediglich, dass auf dem Grundstück oder im Haushalt renoviert, repariert oder modernisiert werden muss.

Zu den Renovierungsarbeiten oder Modernisierungsmaßnahmen zählen:
• Arbeiten an den Innen- und Außenwänden, am Dach, der Fassade, der Garage
• Reparatur und Austausch von Fenstern, Türen, Bodenbelägen
• Streichen oder Lackieren von Fenstern, Türen, Wandschränken, Heizkörpern
• Reparatur und Austausch der Heizung, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation
• Modernisierung und Austausch einer Einbauküche oder des Badezimmers
• Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt, wie der Waschmaschine
• Gartengestaltungsarbeiten und Pflasterarbeiten (beispielsweise wenn im Winter Gehwegplatten abgesackt sind und erneuert werden müssen)